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Garantie und Gewährleistung
Garantie...
... ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Abwicklung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, unterscheiden sich die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern.
Tipps für die schnelle Abwicklung: Die Kontaktdaten des Herstellers findest du auf der Verpackung deines Produkts, in der Anleitung oder im Garantieschein. Darüber hinaus findest du viele Kontaktdaten auch in unserer Online-Reklamation unter "Garantie / Gewährleistung". Bei Fragen kontaktiere uns bitte über unsere Kontaktseite.
... ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Abwicklung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, unterscheiden sich die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern.
Tipps für die schnelle Abwicklung: Die Kontaktdaten des Herstellers findest du auf der Verpackung deines Produkts, in der Anleitung oder im Garantieschein. Darüber hinaus findest du viele Kontaktdaten auch in unserer Online-Reklamation unter "Garantie / Gewährleistung". Bei Fragen kontaktiere uns bitte über unsere Kontaktseite.
Gewährleistung...
... ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate bzw. für ab 01.01.2022 gekaufte Produkte die ersten 12 Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware.
... ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate bzw. für ab 01.01.2022 gekaufte Produkte die ersten 12 Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe des gekauften Objektes bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware.
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